Sonderpädagogischer Bereich der Merian Schule

 

Bildschirmfoto_2026-10-05_um_21.31.56.png

Bildschirmfoto_2026-10-05_um_21.35.37.png

Bildschirmfoto_2026-10-05_um_21.37.03.png

Bildschirmfoto_2026-10-05_um_21.37.31.png

Bildschirmfoto_2026-10-06_um_17.24.04.png

Handreichung zum FÖRDERSCHWERPUNKT „LERNEN“

 

SopädVO §11 Absatz 1:

Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer erheblichen und logandauernden kognitiven Einschränkung ihres Lern- und Leistungsvermögens auf einem sie angemessenen Niveau unterrichtet und bewertet werden. Im Rahmen der Förderung ist zu berücksichtige, dass die Beeinträchtigung des Lern- und Leistungsverhaltens vielfach mit Beeinträchtigungen der motorischen, sensorischen, kognitiven sowie emotionalen und sozialen Fähigkeiten verbunden ist. 

 

SopädVO §11 Absatz 2:

Ziel der Förderung ist insbesondere die Entwicklung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler, damit sie das größtmögliche Maß am Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilnahme erreichen. 

 

 

SuS mit dem SPF „Lernen“ können auf folgenden Niveaustufen unterrichtet werden:

Jahrgangsstufen 7/8 Niveaustufe C-D; Jahrgangsstufen 9/10 D-E

 Bildschirmfoto_2026-10-06_um_17.26.40.png

Bei zieldifferentem Unterricht muss dies auf dem Zeugnis vermehret werden.

Eine Orientierung bei der Differenzierung bietet der neue Rahmenlehrplan Teil C. Fächerübergreifende differenzierte Ziele und Maßnahmen werden auf den Förderplankonferenzen in den Förderplänen festgelegt.

 

SuS mit dem SPF „Lernen“ werden wie folgt bewertet:

Es gibt keine „Sternchennoten“ mehr. Die Leistung im Unterricht auf der vorgesehenen Niveaustufe für den Förderschwerpunkt „Lernen“ wird durch eine Benotung auf dem Zeugnis vermerkt (Satz 12). 

Auch für den Förderschwerpunkt Lernen werden Noten von 1 bis 6 und entsprechende Notenpunkte vergeben, bezogen auf das Erreichen der Ziele der entsprechenden Niveaustufen. 

 

Förderplanung für SuS mit SPF „Lernen“:

Für die SuS mit SPF „Lernen“ werden fachbereichsspezifishe Förderpläne geschrieben. Zu Beginn des Schuljahres treffen sich KuK eines Fachbereichs (Naturwissenschaften und Mathe, Sprachen und Deutsch, musisch-künstlerischer Bereich, Gesellschaftswissenschaften) zur Förderplankonferenz und erstellen in den Fächern, in denen zieldifferent unterrichtet werden muss einen Förderplan auf der Grundlage des jeweiligen Niveaus im Rahmenlehrplan Teil C und den Ursachenkärtchen bzw. Zielbausteinen. Die Verantwortung für den Ablauf, das Abheften in den Schülerbogen und die termingerechte Abgabe aller Unterlagen beim Jahrgangsverantwortlichen für Sonderpädagogik obliegt dem Kassenlehrer. Abgabefrist (Förderplan und Beschluss) im 7. Jahrgang sind die Weihnachtsferien und für alle anderen Jahrgänge die Herbstferien. Bis dahin gelten die bereits gültigen Beschlüsse, für den Jahrgang 7 gelten bis dahin aus der Grundschule (vgl. Schülerbogen und sonderpädagogischer Schülerbogen). 

 

Mögliche Abschlüsse mit dem SPF „Lernen“:

BOA (Berufsorientierter Abschluss) wird erworben, „[…] wenn sie mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Arbeit-Technik mindestens ausreichende Leistungen erreicht haben, die Summe aller Zeugnisnoten einen Durchschnittswert von 4,0 oder besser ergibt und bei vergleichenden Arbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch, denen die für den berufsorientierenden Abschluss geltenden Standards zugrunde liegen, sowie der teamorientierten Präsentation, die auch auf einer praktischen Arbeitsleistung beruhen kann, mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden oder ein Ausgleich nach Satz 2 bis 4 vorliegt.“ (SopädVO §11 Absatz 7)

 

BBR gleichwertiger Abschluss wird erworben, „[…] wenn sie in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Arbeit-Technik mindestens befriedigende Leistungen erreicht haben, die Summe aller Zeugnisnoten einen Durchschnittswert von 3,0 oder besser ergibt, bei vergleichenden Arbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch, denen die für die Berufsbildungsreife geltenden Standarts zugrunde liegen, mindestens ausreichende und bei der teamorientierten Präsentation einer praktischen Arbeitsleistung mindestens befriedigende Leiatungen erzielt werden oder einen Ausgleich nach Satz 2 bis 4 vorliegt.“ (SopädVO §11 Absatz 8)

Suche